Betriebsprüfung

Betriebsprüfungen durch das Finanzamt oder die Abgabenprüfer der Krankenkassen und Kommunen sind Situationen, die einer besonderen Betreuung durch erfahrene Spezialisten bedürfen. Im Bedarfsfall kann die Prüfungseinschau auch in unserer Kanzlei erfolgen oder wir kümmern uns darum, dass die erforderlichen Unterlagen direkt der Prüfungsstelle übermittelt werden. Selbstverständlich sorgen wir auch für die fachgerechte Beauskunftung gegenüber den Prüfungsorganen und sind bei Zwischen- und Schlussbesprechungen als kundige Vertreter an Ihrer Seite.

Unsere Praxiserfahrung und Vernetzung sichert die Beibringung von stichhaltigen Begründungen in Zweifelsfragen. Natürlich nehmen wir im Bedarfsfall auch für Sie die erforderlichen Rechtsmittel (Einsprüche, Rekurse) in Anspruch. Die Vertretung in Finanzstrafverfahren oder die Abfassung von Selbstanzeigen gehören im Erfordernisfall mit zu unseren Aufgaben.

Achtung!

Bei einer unangemeldeten Steuerfahndung haben sie das Recht den Beginn der Prüfungshandlung bis zum Eintreffen des von ihnen Vereidigten Steuerlichen Vertreter (innerhalb angemessener Frist) zu verschieben.

Bei weiterführenden Fragen oder für Ihr persönliches Anliegen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Kontaktieren Sie uns!