Wichtige Termine

28.02.2017 Einreichung Jahreslohnzettel und Meldungen für Zahlungen 2016 Die Frist für die elektronische Übermittlung der Jahreslohnzettel 2016(Formular L 16), der Mitteilungen nach § 109a EStG (Formular E 109a) und der Meldung für Auslandszahlungen nach § 109b EStG (Formular E 109b) über ELDA (elektronischer Datenaustausch mit den Sozialversicherungsträgern; www.elda.at ) bzw für Großarbeitgeber über ÖSTAT (Statistik Austria) endet am 28.02.2017. Eine Meldung nach § 109a EStG (Aufsichtsräte, Stiftungsvorstände,[…..]

Was gibt es Neues 2017

1.1 Abzug von bestimmten Sonderausgaben nur mehr auf Basis elektronischer Daten Ab 01.01.2017 dürfen Beiträge für eine freiwillige Weiterversicherung und einen Nachkauf von Versicherungszeiten, Kirchenbeiträge sowie Spenden an begünstigte Organisationen nur mehr dann im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung abgesetzt werden, wenn die jeweiligen Organisationen den Empfang des Geldbetrags mittels elektronischer Datenübermittlung den zuständigen Abgabenbehörden bestätigt haben.[…..]