NEUES AUS DER UMSATZSTEUER

1. Vermietung einer Luxusimmobilie für Wohnzwecke Wie wir bereits in der KlientenINFO 6/2025 berichtet haben, wurde mit dem Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 eine umsatzsteuerliche Regelung für sogenannte „Luxusimmobilien“ getroffen. Demnach gilt ab 2026 eine unechte Umsatzsteuerbefreiung für die Vermietung von besonders repräsentativen Gebäuden für Wohnzwecke („Luxusimmobilien“). Das bedeutet, dass für solche Objekte der Vorsteuerabzug nicht mehr zusteht. […]

NEUES ZUM HOMEOFFICE ALS BETRIEBSSTÄTTE

Wenn das Arbeitgeber-Unternehmen in einem Staat ansässig ist, aber ein Arbeitnehmer in einem anderen Staat im Homeoffice oder sonst in Telearbeit arbeitet, ergeben sich steuerliche Problemstellungen. Bei grenzüberschreitender Telearbeit-Tätigkeit ist zwischen der Besteuerung des Arbeitnehmers selbst und einer möglichen Homeoffice-bzw Telearbeit-Betriebsstätte des Arbeitgeber-Unternehmens zu unterscheiden. 1. Besteuerung des Arbeitnehmers Besteht kein DBAmit einer speziellen Grenzgänger-Regelung,[…..]

SPLITTER 1/2026

Wie gewohnt finden Sie in diesem Kapitel noch weitere interessante Änderungen, die ab 2026 in der unternehmerischen Praxis von Relevanz sein können. 1. Belegerteilung mittels digitalen Belegs Mit dem AbgÄG 2025 wurde mit Wirksamkeit ab Oktober 2026 die Belegerteilungspflicht modifiziert, um den Zettelausdruck zu reduzieren. Die Möglichkeit, einen Beleg nicht auf Papier, sondern digital auszustellen,[…..]

AKTUELLE HÖCHSTGERICHTLICHE ENTSCHEIDUNGEN

Wir informieren Sie über interessante und praxisbezogene Urteile des VwGH. Inländische Betriebsstätte durch mitbenutzten RaumEin deutscher selbständiger Zahnarzt fuhr wöchentlich in ein österreichisches Gefängnis, um dort Insassen zu behandeln. In der Gefängnisanstalt konnte er für die Behandlungen stundenweise ein Arztzimmer nutzen, das ansonsten anderweitig verwendet war. Der VwGH beurteilte diesen Raum als inländische Betriebsstätte des[…..]