Mit der Inflationsanpassungsverordnung 2026 wurden die im Ausmaß von 2/3 der positiven Inflationsrate angepassten Beträge kundgemacht. Die für den Beobachtungszeitraum Juli 2024 bis Juni 2025 ermittelte Inflation betrug 2,6 %, weshalb zur Abfederung der kalten Progression die Tarifstufen um 1,733 % ab 1.1.2026 automatisch angepasst werden.
Daraus ergeben sich folgende Einkommensteuertarifstufen:

Auch folgende Absetzbeträge werden automatisch um 1,7333 % erhöht:

Damit sind Jahreseinkommen bis € 19.962 für Arbeitnehmer de facto steuerfrei.