INFLATIONSANPASSUNGSVERORDNUNG 2026

Mit der Inflationsanpassungsverordnung 2026 wurden die im Ausmaß von 2/3 der positiven Inflationsrate angepassten Beträge kundgemacht. Die für den Beobachtungszeitraum Juli 2024 bis Juni 2025 ermittelte Inflation betrug 2,6 %, weshalb zur Abfederung der kalten Progression die Tarifstufen um 1,733 % ab 1.1.2026 automatisch angepasst werden.

Daraus ergeben sich folgende Einkommensteuertarifstufen:

Tabelle Newsletter 05/2025

Auch folgende Absetzbeträge werden automatisch um 1,7333 % erhöht:

Tabelle Newsletter 05/2025 (2)

Damit sind Jahreseinkommen bis € 19.962 für Arbeitnehmer de facto steuerfrei.

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