EDITORIAL 2/2026

Endlich Frühling! Wir sind bereits im 2. Quartal des Jahres und widmen uns mit Blick auf wichtige Fristen dem Kapitel der Arbeitnehmerveranlagung in allen Facetten. Welche Möglichkeiten des Steuersparens durch Geltendmachung von Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und Absetzbeträgen stehen zur Auswahl. Wir informieren Sie auch darüber, wann die ab 1.4.2026 geltenden neuen Richtwerte und Kategoriebeträge tatsächlich zu Mietanhebungen führen. Einen kurzen Blick werfen wir im Kapitel Splitter auf das Krypto-Meldepflichtgesetz, die Novelle zur FuE-Prämienverordnung und die Einführung der Spritpreisbremse. Lesenswert ist auch die Auswahl an höchstgerichtlichen Entscheidungen. Mit einer Übersicht der wichtigsten steuerlichen Termine für die Monate April bis Juni 2026 werden Sie keinen Termin versäumen.

Wir wünschen ein anregendes Lesevergnügen!

Für detaillierte Auskünfte zu den einzelnen Punkten stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Wir unterstützen Sie sehr gerne.

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