VERSCHÄRFUNG BEI IMMOBILIEN – grunderwerbsteuer

Immobilientransaktionen im Inland bilden wegen der örtlichen Gebundenheit einen steuerlich leicht zu erfassenden Vorgang, sodass eine Verbreiterung des Anwendungsbereichs der Grunderwerbsteuer bei der Budgetsanierung nicht fehlen darf. 1.1 Neuerungen durch das BBG 2025 bei Übertragung von Anteilen an grundstücksbesitzenden Gesellschaften (Share Deals) In Zusammenhang mit Gesellschaften, die österreichische Grundstücke halten, gibt es zwei unterschiedliche Grunderwerbsteuer-Tatbestände: […]

AUSWEITUNG DER BASISPAUSCHALIERUNG für 2025 und Ab 2026

Als eine administrative Entlastung kann die deutliche Anhebung der Umsatzgrenzen für die Inanspruchnahme der Basispauschalierung für die Gewinnerermittlung im Jahr 2025 und ab 2026 angesehen werden. Grundsätzlich können Gewerbetreibende und Selbständige, die eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung führen, Betriebsausgaben pauschal ohne Belegnachweis absetzen. Voraussetzung dafür ist, dass im vor angegangenen Kalenderjahr eine bestimmte Umsatzhöhe nicht überschritten wurde. Diese Umsatzgrenze[…..]

Änderungen bei Stiftungen

Die vermeintlichen Steuervorteile von Stiftungen stehen häufig im Fokus von Kritik. Eine Budgetsanierung ohne Eingriff in die Stiftungsbesteuerung ist daher politisch schwer vertretbar. Privatstiftungen unterliegen mit Zinserträgen, Erträgen aus Beteiligungsverkäufen, Einkünften aus definierten Kapitalvermögen sowie Einkünften aus privaten Grundstücksveräußerungen der sogenannten Zwischenbesteuerung. Die Zwischensteuer beträgt (seit dem Jahr 2024) 23 %. Mit dem Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 Teil[…..]

SPLITTER 3/2025

1.1 Vorbereitung für EU-Vorsteuererstattung Für die Erstattung von Vorsteuern des Jahres 2024 aus EU-Mitgliedstaaten endet die Frist am 30.9.2024. Die Anträge sind für in Österreich ansässige Unternehmer über FinanzOnline in Österreich einzureichen. Dabei gilt es, die Vorsteuerabzugsfähigkeit nach den im jeweiligen EU-Mitgliedstaat geltenden Regelungen zu beachten. Grundsätzlich sind Rechnungen mit einer Bemessungsgrundlage von über € 1.000[…..]