EDITORIAL

Mit der befristeten Anhebung des Investitionsfreibetrages (IFB) sollen deutliche Impulse zur Wirtschaftsankurbelung gesetzt werden. Trotz der unter Inflation verbliebenen Lohnanpassungen wird netto mehr in der Tasche verbleiben, da ab 1.1.2026 erneut um die kalte Progression bereinigte Einkommensteuertarifstufen gelten. Weiters informieren wir Sie über die voraussichtlichen SV-Werte für 2026. 

Im Anhang haben wir wieder die bewährte Checkliste „Steuertipps zum Jahresende 2025“ für Sie zusammengestellt., getrennt nach Steuertipps für Unternehmen, für Arbeitgeber & Mitarbeiter, für Arbeitnehmer und für alle Steuerpflichtige.

Mitte Oktober ist noch genügend Zeit für Rückfragen und eine individuelle Beratung in unserer Kanzlei. Vereinbaren Sie einen Termin für Ihren persönlichen Steuercheck rechtzeitig vor dem 31. Dezember 2025!
 

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