30.06.2014: Frist für Antrag auf Erstattung von Vorsteuern 2013 im Drittland bzw. für Drittlandsunternehmer in Österreich endet am 30.06.2014 (siehe Vorsteuerrückerstattung rechtzeitig bis 30.06.2014 bzw. 30.09.2014). 30.09.2014: Die Möglichkeit der Erstattung von Vorsteuern 2013 in EU-Mitgliedsländern via FinanzOnline endet am 30.09.2014 (siehe Vorsteuerrückerstattung rechtzeitig bis 30.06.2014 bzw. 30.09.2014). Vorlage des L 34 EDV für die Berücksichtigung der Pendlerförderung 2014 (siehe Highlights aus den Lohnsteuerrichtlinien 2014). Einreichung der Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften beim Firmenbuch für das […]
1. Managergehälter bis 500.000 € abzugsfähig Bekanntlich wurde durch das Abgabenänderungsgesetzes (AbgÄG) 2014 die steuerliche Abzugsfähigkeit von Managergehältern über 500.000 € gestrichen. Vom Anwendungsbereich dieser Bestimmung sollen echte Dienstnehmer und vergleichbar organisatorisch eingegliederte Personen (inkl. überlassene Personen) umfasst sein, und zwar unabhängig davon, ob sie aktiv tätig sind oder in der Vergangenheit Arbeits- oder Werkvertragsleistungen[…..]
Unter dem Motto „ man freut sich auch über Kleinigkeiten“ möchten wir nicht versäumen, auf folgende Änderungen hinzuweisen: 1. Geringfügige Senkung der Lohnnebenkosten Der ausschließlich vom Arbeitgeber getragene Unfallversicherungsbeitragwird ab 01.07.2014 um 0,1% auf 1,3% gesenkt. Der Insolvenz-Entgelt-Fonds, der bei Zahlungsunfähigkeit des Dienstgebers für die offenen Ansprüche der Dienstnehmer einspringt, wird durch den IE-Zuschlag vom Arbeitgeber finanziert. Dieser wird um 0,1% auf 0,45% gesenkt, allerdings[…..]
Sobald man festgestellt hat, ob – und wenn ja – welche Steuererklärung abzugeben ist, stellt sich natürlich die Frage, bis wann muss eigentlich die Steuererklärung für das Jahr 2013 abgegeben werden? Der Termin für die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2013 (Pflichtveranlagung) ist grundsätzlich der 30.04.2014 (für Online-Erklärungen der 01.07.2014). Steuerpflichtige, die durch einen Steuerberater vertreten sind, haben es besonders gut: Für sie gilt[…..]