Rückerstattung von Kranken-, Arbeitslosen- und Pensionsversicherungsbeiträgen 2009 bei Mehrfachversicherung. Der Rückerstattungsantrag für die Pensionsversicherungsbeiträge ist an keine Frist gebunden und erfolgt ohne Antrag automatisch bei Pensionsantritt. Arbeitnehmerveranlagung 2008 Wer zwecks Geltendmachung von Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen eine Arbeitnehmerveranlagungbeantragen will, hat dafür fünf Jahre Zeit. Ankauf von WP für optimale Ausnutzung des GFB 2013 Sollten Sie noch nicht […]
Abgesehen von den alljährlich wiederkehrenden Steuertipps, wie Halbjahresabschreibung für Investitionen, die noch kurz vor dem Jahresende getätigt werden; Möglichkeit der Sofortabsetzung von Investitionen mit Anschaffungskosten bis 400 € (exklusive USt bei Vorsteuerabzug) als geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG); Steuersparen durch Vorziehen von Aufwendungen und Verschieben von Erträgen bei Bilanzierern bzw Vorziehen von Ausgaben und Verschieben von Einnahmen bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern (wobei hier aber die seit 1.4.2012 geltenden Ausnahmen vom Sofortabzug für wertvolle[…..]
Gerade bei kurzfristigen Konzernentsendungen von Mitarbeitern kam es in letzter Zeit häufig zu Qualifikationskonflikten mit den ausländischen Finanzverwaltungen, wenn es sich um eine Arbeitskräftestellung an die ausländische Konzerngesellschaft handelt und die Lohn- und Lohnnebenkosten weiterverrechnet werden. Die Doppelbesteuerungsabkommen sehen regelmäßig vor, dass in solchen Fällen Österreich ausnahmsweise das Besteuerungsrecht behält, wenn sich der Arbeitnehmer nicht länger[…..]
1. Sonderausgaben bis maximal 2.920 € (Topf-Sonderausgaben) noch bis Ende 2013 bezahlen Die üblichen (Topf-)Sonderausgaben dürfen als bekannt vorausgesetzt werden: Kranken-, Unfall- und Lebensversicherungen; Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung. Achtung: junge Aktien und Genussscheine bzw Wohnbauaktien und Wohnbauwandelschuldverschreibungen (deren Erträge bis zu 4% des Nominales aber weiterhin KESt-frei sind) gehören seit 2011 nicht mehr zu den steuerlich absetzbaren (Topf-)Sonderausgaben. Für[…..]