Termine

1. Termin 30.09.2009 Reduzierung der laufenden Vorauszahlungen Ein Herabsetzungsantrag für die laufenden Vorauszahlungen an Einkommen- und Körperschaftsteuer 2009 kann letztmalig bis 30.09.2009 gestellt werden. Dem Antrag sollte vorsorglich auch eine Prognoserechnung für 2009 angeschlossen werden. Hinsichtlich Katastrophenopfer siehe Punkt 2.   Beginn Anspruchverzinsung Ab 01.10.2009 werden für Nachzahlungen bzw. Gutschriften aus der Einkommen- und Körperschaftsteuerveranlagung 2008 Anspruchszinsen (derzeit 2,38 %) verrechnet. Wer für 2008 mit einer […]

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1. Gebührenerhöhung für Einreichung des Jahresabschlusses Im letzten Newsletter haben wir auf die elektronische Einreichung des Jahresabschlusses ins Firmenbuch hingewiesen. Noch rasch vor dem nächsten Schwung der Firmenbucheinreichungen wurde mit Wirkung ab 01.07.2009 eine Gebührenerhöhung beschlossen. Die Eingabegebühr beträgt nunmehr bei elektronischer Einreichung für GmbHs 29 Euro (bisher 27 Euro) und für AGs 131 Euro (bisher 124 Euro). Die Eintragungsgebühr wurde von[…..]

Deponierung von Abfällen und deren umsatzsteuerliche Behandlung

Ohne vorherige entsprechende Behandlung, darf Restmüll grundsätzlich nicht deponiert werden. Auf Basis des Abfallwirtschaftsgesetzes BGBl I 102/2002; I 2/2008; I 54/2008 sind u. a. die Abfallverbrennungsverordnung BGBl. II 389/2002; II 296/2007 und die Deponieverordnung II 39/2008 ergangen. Die Umsetzung der Abfallwirtschaft ist Länder- bzw. Gemeindesache.   Deponieverordnung 2008 im Überblick Begriffsdefinitionen § 3 In 65 Positionen werden relevante Begriffe definiert: Baurestmassen[…..]

Prüfung der Nachbemessung der GSVG-Beitragsgrundlage und Auswirkung auf die Leistungsberechtigung

Beitragsgrundlagen Nach Vorliegen des Einkommensteuerbescheides wird für das betreffende Jahr die endgültige Beitragsgrundlage wie folgt ermittelt: Zu den der Pflichtversicherung unterliegenden Erwerbseinkünften werden die im Beitragsjahr vorgeschriebenen Pensionsversicherungs-, Arbeitslosenversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge hinzugerechnet und durch 12 (Monate) dividiert. Aus der so ermittelten monatlichen Beitragsgrundlage wird die Differenz zur vorläufigen Beitragsgrundlage gezogen und mittels Anwendung der Beitragsprozentsätze[…..]