LOHN- BZW EINKOMMENSTEUER 2009: WER MUSS WELCHE STEUERERKLÄRUNG BIS WANN ABGEBEN?

5.1  Arbeitnehmerveranlagung   Alljährlich im März stellen sich viele Lohnsteuerpflichtige die Frage, wer muss bis wann welche Einkommensteuererklärung abgeben? Bei der Arbeitnehmerveranlagung – früher als Jahresausgleich bezeichnet – sind drei Varianten von Veranlagungen zu unterscheiden: Die Pflichtveranlagung, die Veranlagung über Aufforderung durch das Finanzamt und die Antragsveranlagung. Im Folgenden ein Überblick dazu.   Pflichtveranlagung Als lohnsteuerpflichtiger Dienstnehmer sind Sie zur Abgabe einer […]

UStR-Wartungserklass 2009

BMF-010219/0277-VI/4/2009, 10.11.2009 Rz 80 – 83 Neu: Das PKW-Auslandsleasing ist im zwischenunternehmerischen Bereich gem. § 3a Abs. 6 ab 1. Jänner 2010 als sonstige Leistung bei langfristiger Vermietung und Auslandsreparaturen am Empfängerort, bei kurzfristiger Vermietung (unter 30 Tagen, bisher unter 21 Tagen) gem. § 3a Abs. 12 am Ort der tatsächlichen Zurverfügungstellung (Ort der Übergabe) ust-pflichtig. Wird z.B. der für weniger als 30 Tage geleaste PKW in Passau übergeben, besteht USt-Pflicht[…..]

Irrtum, Verjährung oder Selbstanzeige im Finanzstrafrecht

Als Folge zur gestohlenen Steuerdaten-CD-ROM   Gesetzwidrigkeit als Beweisverwertungsverbot Deutschland hat nun schon zum zweiten Mal gestohlene Steuerdaten gekauft, welche diesmal von Credit Suisse stammen, um Steuerflucht zu bekämpfen. Diese Vorgangsweise wirft die Frage auf, ob sich ein Rechtsstaat über seine eigenen Gesetze, die kriminelle Handlungen unter Strafe stellen, nach dem Motto „der Zweck heiligt die Mittel“[…..]

NEUERUNGEN IM SOZIALVERSICHERUNGSRECHT BEI GRENZÜBERSCHREITENDEN SACHVERHALTEN

Das innerstaatliche Sozialversicherungsrecht baut in aller Regel auf dem Territorialprinzip auf, dh erwerbstätige Personen sind in jenem Staat sozialversichert, in dem sie tätig sind. Um zu vermeiden, dass es bei Auslandsentsendungen bzw bei Tätigwerden in mehreren Staaten zu Mehrfachversicherungen kommt (und daraus resultierend zu einem Flickwerk von Leistungsansprüchen), wurden im Verhältnis zwischen EU/EWR-Mitgliedstaaten Abgrenzungsregelungen getroffen. Auch mit einzelnen Drittstaaten[…..]