EU-QUELLENSTEUER WIRD AB 01.07.2011 AUF 35 % ERHÖHT

Im Jahr 2005 wurden bekanntlich in der EU Maßnahmen gesetzt, die sicherstellen sollen, dass grenzüberschreitende Zinszahlungen an EU-Bürger einer effektiven Besteuerung unterzogen werden. Die meisten EU-Mitgliedstaaten haben einen Informationsaustausch in Form von Kontrollmitteilungen eingeführt, die von der zinsenauszahlenden Bank mindestens einmal pro Jahr automatisch an das Wohnsitzfinanzamt des ausländischen Kontoinhabers übermittelt werden (Auskunftssystem). Österreich, Belgien […]

SPLITTER

Offenlegung von Bankinformationen Nach Verabschiedung des Amtshilfe-Durchführungsgesetzes im Jahre 2009, mit dem die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Lockerung des Bankgeheimnisses gegenüber ausländischen Steuerbehörden geschaffen wurden, hat Österreich zwischenzeitlich eine Reihe von Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen bzw geändert, die einen gegenseitigen erweiterten Informationsaustausch vorsehen. Das Ende Dezember 2010 unterzeichnete Revisionsprotokoll zum DBA mit Deutschland ermöglicht ab 01.01.2011 über Anforderung der jeweiligen Finanzverwaltung[…..]

BESTEUERUNG DEUTSCHER SOZIALVERSICHERUNGSRENTEN

Durch eine Gesetzesänderung in Deutschland werden Renten aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung, die an Ausländer bezahlt werden, rückwirkend ab 01.01.2005 in Deutschland im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht steuerpflichtig. Von den Renten des Jahres 2005 wird nur ein Teilbetrag von 50% besteuert, der Prozentsatz des steuerpflichtigen Rententeils steigt aber ab 2006 jährlich um 2%. Bei der Besteuerung kommt der normale[…..]

AKTUELLES ZU DEN PRIVATSTIFTUNGEN

VfGH hebt die begünstigende Bemessungsgrundlage der Stiftungseingangssteuer für Grundstücke auf! Der VfGH hat jüngst jene Bestimmung im Stiftungseingangssteuergesetz aufgehoben, welche die Bemessung der Stiftungseingangssteuer für inländische Liegenschaften an die (sehr niedrigen) Einheitswerte (und zwar 3-facher Einheitswert) geknüpft hat. Die Aufhebung der entsprechenden Gesetzesbestimmung tritt mit Ablauf des 31.12.2011 in Kraft. Damit sind bis Jahresende die Zuwendungen von inländischen Liegenschaften an Privatstiftungen noch auf[…..]