TERMINE

• Vorsteuererstattung bis 30.06. bzw 30.09.2010 Im alljährlichen Wettlauf um die Fallfrist 30.06. für die Erstattung ausländischer Vorsteuern ist seit 01.01.2010 eine deutliche Entspannung eingetreten. So können österreichische Unternehmer Anträge auf Vorsteuerrückerstattung für sämtliche EU-Mitgliedstaaten in elektronischer Form über das eigene Finanzamt (=Sitzfinanzamt) mittels FinanzOnline an den Erstattungsmitgliedstaat richten. Der Antrag auf Vorsteuererstattung für das Kalenderjahr 2009 ist bis spätestens 30.09.2010 einzubringen. […]

EORI: EU-weite Registrierung im grenzüberschreitenden Außenhandel Ende der Übergangsfrist mit 01.07.2010!

Betroffen sind alle Unternehmen, die durch Importe oder Exporte mit Zollbehörden Kontakt haben.   Das Zollrecht der EU sieht die Registrierung aller im grenzüberschreitenden Außenhandel mit Drittländern (Nicht-EU-Länder) tätigen Wirtschaftsbeteiligten mit Sitz in der EU vor, die durch ihre Importe bzw. Exporte mit den Zollbehörden Kontakt haben. Die dabei vergebene Registrierungsnummer für Wirtschaftsbeteiligte (Economic Operator[…..]

AKTUELLES VON DEN HÖCHSTGERICHTEN

• Verfassungsgerichtshof prüft Beschränkung des Verlustabzuges auf betriebliche Einkünfte Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) zieht in Zweifel, ob seine bisherige Beurteilung, dass Verluste aus Vermietung und Verpachtung vom Verlustvortrag ausgeschlossen sind, verfassungskonform ist, und wird daher die Verfassungsmäßigkeit der Bestimmungen über den Verlustvortrag überprüfen. Der fehlende Verlustvortrag bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung kann nämlich dazu führen, dass ein Einkommen versteuert werden muss,[…..]

KEINE SECHSTEL-BEGÜNSTIGUNG FÜR AUSZAHLUNG VON PRÄMIEN IN 14 TEILBETRÄGEN

Von der Finanzverwaltung wird neuerdings1 die Auffassung vertreten, dass nachträglich in monatlichen Teilbeträgen ausbezahlte Sonderzahlungen keine laufenden Bezüge darstellen und daher auch nicht zu einer Erhöhung des Jahressechstels führen. Dies würde bedeuten, dass die jahrzehntelange, durch VwGH-Judikatur untermauerte und in den Lohnsteuerrichtlinien verankerte Praxis, Prämien im Folgejahr in 14 Teilbeträgen auszuzahlen und damit 2/14 der Prämie[…..]