VERPFLICHTUNG ZUR ELEKTRONISCHEN EINREICHUNG VON STEUERERKLÄRUNGEN BEREITS AB EINEM VORJAHRESUMSATZ VON 30.000 €

  Bereits seit Jahren müssen die meisten Steuererklärungen (insbesondere Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- und Umsatzsteuererklärungen sowie Umsatzsteuervoranmeldungen) elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden, wenn dies dem Steuerpflichtigen zumutbar ist. Dies ist dann der Fall, wenn der Steuerpflichtige über einen Internetanschluss verfügt und wenn er wegen Überschreitens der Umsatzgrenze (Vorjahresumsatz) für das Folgejahr zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet ist. Da – wie bereits berichtet wurde – seit[…..]

AUSSERGEWÖHNLICHE BELASTUNGEN BEI BEHINDERUNG

Mit dem BBG 2011 wurde für Steuerpflichtige ohne Kinder der Alleinverdienerabsetzbetrag generell gestrichen. Damit in den betroffenen Fällen aber weiterhin für den Ehepartner behinderungsbedingte Mehraufwendungen als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden können, wurde eine entsprechende Bestimmung im § 35 EStG aufgenommen. Außergewöhnliche Belastungen für den Ehepartner können daher auch ohne Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag abgesetzt werden, wenn der Ehepartner Einkünfte von höchstens[…..]