EDITORIAL

Wie jedes Jahr wird in der Vorweihnachtszeit noch eine hektische Betriebsamkeit entwickelt. Der Nationa­­lrat hat noch eine Reihe von Gesetzen beschlossen und vom Finanzminister wurde eine Verlängerung des Lockdown-Umsatzersatzes angekündigt. Die für Sie wichtigsten Änderungen haben wir in diesem Nachtrag zusammengefasst. Geruhsame Feiertage und bleiben Sie gesund!

Ergänzungen zum COVID-19-Steuermaßnahmengesetz

Am 10.12.2020 hat der Nationalrat das COVID-19-Steuermaßnahmengesetz (COVID-19-StMG) be­schlossen. Die Beschlussfassung im Bundesrat soll am 17.12.2020 erfolgen. Wir haben in der KlientenInfo 6/2020 schon über die wichtigsten geplanten Änderungen berichtet. Im Rahmen der parlamentarischen Behandlung wurden aber noch die nachstehend dargestellten Ergänzungen aufgenommen: 365-Euro-Weihnachtsgutschein anstelle von Weihnachtsfeiern Da heuer die betrieblichen Weihnachtsfeiern ausfallen müssen, wurde[…..]

Lockdown-Umsatzersatz geht in die Verlängerung

Laut einer Pressemitteilung des Finanzministers wird der Lockdown-Umsatzersatz bis 31.12.2020 verlängert. Für den Zeitraum der verlängerten Schließung im Dezember 2020, also von 7.12. bis 31.12.2020, soll den betroffenen österreichischen Unternehmen 50% ihres Umsatzes ersetzt werden. Die Umsatzdaten sollen anhand der Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen, automatisch berechnet werden Als Berechnungsgrundlage gelten die Umsätze des Dezembers[…..]