Das Thema „Strukturreform“, mit dem sich in den letzten Jahren die meisten Regierungen beschäftigt haben, durfte natürlich auch in diesem Regierungsprogramm nicht fehlen. Beabsichtigt sind ua folgende Maßnahmen:
- Neukodifizierung des Einkommensteuergesetzes
 - Vereinfachung der Besteuerung von Personengesellschaften und des Feststellungsverfahrens
 - Zusammenlegung der selbständigen Einkünfte mit den Einkünften aus Gewerbebetrieb
 - Zusammenführung der Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen unter dem Begriff „Abzugsfähige Privatausgaben“
 - Prüfung einer Anpassung der Grenzbeträge für die Progressionsstufen auf Basis der Inflation, um der kalten Progression entgegen zu wirken
 - Einführung eines Rechtsanspruchs auf Durchführung einer Betriebsprüfung zur verbesserten Planungs- und Rechtssicherheit, soweit es bestehende Prüfkapazitäten zulassen
 - Einführung klarer Regelungen zur Abgrenzung von Dienst- und Werkverträgen
 - Modernisierung der Bundesabgabenordnung
 - Ausbau der digitalen Services im Bereich der Finanzverwaltung
 - Schaffung der Möglichkeit einer freiwilligen digitalen Übermittlung der Daten des Rechnungswesens an die Finanzverwaltung