AUSWEITUNG DER BETRUGSBEKÄMPFUNG

In der abgabenrechtlichen Betrugsbekämpfung werden die Schlingen enger gezogen. Zur weiteren Eindämmung des Unwesens von Scheinfirmen wird ein neuer Tatbestand in das Betrugsbekämpfungsgesetz aufgenommen, die Finanzstrafen erhöht und die sv-rechtliche Definition von Scheinunternehmen im Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz mit den entsprechenden Konsequenzen verankert. 1.1 Betrugsbekämpfungsgesetz 2024 Neuer StraftatbestandMit dem Betrugsbekämpfungsgesetz 2024 Teil I wurde im Finanzstrafgesetz ein neuer Straftatbestand geschaffen. […]

WEITERE ÄNDERUNGEN DURCH ABGÄG 2024

Im Rahmen der Gesetzwerdung des Abgabenänderungsgesetzes 2024 sind im Vergleich zum Begutachtungsentwurf noch einige Punkte präzisiert worden. Über die Themen Lebensmittelspenden, Kleinunternehmerregelung über die EU-Grenze und Fristenverlängerung für Abgabenerklärungen haben wir in der letzten Ausgabe der KlientenINFO (3/2024 Pkt 3) bereits berichtet. Nun folgen weitere Highlights zur Einkommen– und Körperschaftsteuer. 1.1 Einkommensteuer Erweiterung des Freiwilligenpauschales[…..]

VERMEIDUNG DER NACHVERSTEUERUNG DES INVESTITIONSBEDINGTEN GEWINNFREIBETRAGS BEI UNTERNEHMENSÜBERTRAGUNGEN

Natürliche Personen können bei der Gewinnermittlung eines Betriebes einen Gewinnfreibetrag (bestehend aus Grundfreibetrag und investitionsbedingten Gewinnfreibetrag) geltend machen. In diesem Beitrag möchten wir Ihnen mögliche Gestaltungen zur Vermeidung einer Nachversteuerung des Gewinnfreibetrags bei Unternehmensübertragungen aufzeigen. Der Gewinnfreibetrag setzt sich zusammen aus dem Grundfreibetrag, welcher bis zu einem Gewinn von € 33.000,00 unabhängig von Investitionen im Ausmaß[…..]

AKTUELLE HÖCHSTGERICHTLICHE ENTSCHEIDUNGEN

Wir informieren Sie über die neue Zuständigkeit des Europäischen Gerichts erster Instanz (EuG) für bestimmte Vorabentscheidungsersuchen und über ein Urteil betreffend die Umsatzsteuerschuld bei einer Scheinrechnung. Ab 1. Oktober 2024 Zuständigkeit für bestimmte Vorabentscheidungen nicht mehr beim EuGH, sondern beim Europäischen Gericht erster Instanz (EuG)Eine bedeutende Änderung der Satzung des EuGH (zu dessen Entlastung) bewirkt[…..]