Steuerliche Erleichterungen für Vereine

Im Rahmen der laufenden Richtlinienwartung 2013 sind folgende Punkte aus den Vereinsrichtlinien hervorzuheben: Die rückwirkend mit 01.01.2013 von € 7.300 auf € 10.000 angehobene Grenze für die Körperschaftsteuerpflicht für steuerpflichtige, erlaubte Tätigkeiten von gemeinnützigen Vereinen wurde eingearbeitet. Weiters können künftig bei allen Vereinsveranstaltungen pauschal 20 % des Umsatzes als Betriebsausgaben für Eigenleistungen abgezogen werden. Die Abgrenzung zwischen großem Vereinsfest(begünstigungsschädlicher Geschäftsbetrieb) und kleinem Vereinsfest als […]

Kroatien – Übergangsbestimmungen für ig Lieferungen bis 31.12.2013

Kroatien ist seit 01.07.2013 das 28. Mitglied der Europäischen Union. Zu Problemen für den österreichischen Lieferanten kann es kommen, wenn der kroatische Abnehmer einer ig Lieferung noch keine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) hat. Laut einer Information des BMF wird für ig Lieferungen nach Kroatien in der Zeit zwischen 01.07.2013 und 31.12.2013 eine Übergangsregelung eingeräumt, wonach es gestattet ist, bis[…..]

Termine

30.09.2013: Binnen 9 Monaten nach dem Abschlussstichtag haben spendenbegünstigte Einrichtungen jährlich dem Finanzamt 1/23 die Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers vorzulegen, worin nach Durchführung einer Prüfung des Rechnungs- oder Jahresabschlusses das Vorliegen der Voraussetzungen für die Aufnahme / den Verbleib in der Liste der spendenbegünstigten Vereine bestätigt wird. Elektronische Einreichung des Jahresabschlusses von Kapitalgesellschaften zum Firmenbuch für den Regelbilanzstichtag[…..]

Das neue Bundesfinanzgericht ab 01.01.2014

Dem kurzen Hinweis in unserem Dezember-Newsletter 2012 über die geplante Neuordnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit soll nun angesichts des Inkrafttretens mit 01.01.2014 eine eingehende Darstellung der künftigen Rechtslage folgen. Ab 01.01.2014 tritt die Neuordnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Kraft. Diese besteht darin, dass es künftig in jedem Bundesland ein Landesverwaltungsgericht und daneben zwei Bundesverwaltungsgerichte geben wird. Aus steuertechnischer Sicht sind künftig die Landesverwaltungsgerichte insofern von Interesse,[…..]