SPLITTER 1/2024

Hier finden Sie noch weitere Änderungen oder Tipps, die in der unternehmerischen Praxis von Interesse sein können. 1.1 U-Bahn-Förderung Wien Seit mehreren Jahren wird in der Bundeshauptstadt an der Erweiterung des U-Bahn Netzes (U2/U5) gearbeitet. Dies verursacht nicht nur Verkehrsbeeinträchtigungen, sondern beeinflusst Geschäfts­betriebe, welche durch erhöhte Lärm- oder Staubentwicklung sowie schwerere Erreichbarkeit Umsatzeinbußen hinnehmen müssen. […]

Familienbeihilfe

Die Familienbeihilfe wurde inflationsbedingt mittels der Familienleistungs-Valorisierungsverordnung angepasst.Für 2024 gelten monatlich folgende Werte: Alter Beihilfe pro Monat ab Geburt € 132,30 ab 3 Jahren € 141,50 ab 10 Jahren € 164,20 ab 19 Jahren € 191,60 Der Gesamtbetrag an Familienbeihilfe wird bei mehreren Kindern durch die Geschwisterstaffel erhöht. Diese Erhöhung beträgt ab 2024 monatlich für[…..]

Arbeitnehmerveranlagung 2023

Die Arbeitnehmerveranlagung für 2023 kann bereits beim Finanzamt eingereicht werden. Sollten Sie keine Veranlagung für 2023 einreichen und dennoch eine Steuergutschrift bestehen, so führt die Finanz unter bestimmten Voraussetzungen eine automatische (antragslose) Arbeitnehmerveranlagung durch. Dieser Artikel soll Ihnen einige Tipps geben, wie Sie als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer Geld vom Finanzamt zurückbekommen. Überprüfen Sie Ihre Zahlungen[…..]

Steuerbefreiung für die Tätigkeit von Freiwilligen

Mit dem Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 wurde ab 2024 eine ausdrückliche gesetzliche Regelung für Zahlungen von gemeinnützigen Organisationen an ihre Freiwilligen geschaffen. Einnahmen aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit bis zu € 30,00 Euro pro Kalendertag, höchstens aber € 1.000,00 im Kalenderjahr (kleines Freiwilligenpauschale), sind unter folgenden Voraussetzungen steuerfrei: der ehrenamtlich Tätige erbringt eine freiwillige Leistung für eine Körperschaft,[…..]