Vorsteuerrückerstattung rechtzeitig bis 30.06.2013 bzw 30.09.2013

Vorsteuervergütung für Drittlandsunternehmer bis 30.06.2013 Ausländische Unternehmer, die ihren Sitz außerhalb der EU haben, können noch bis 30.06.2013 einen Antrag auf Rückerstattung österreichischer Vorsteuern 2012 stellen. Der Antrag muss beim Finanzamt Graz-Stadt eingebracht werden (Formular U5 und Fragebogen Verf 18). Belege über die entrichtete Einfuhrumsatzsteuer und sämtliche Rechnungen sind im Original dem Antrag beizulegen. Auch im umgekehrten Fall, nämlich für Vorsteuervergütungen im Drittland (zB Kroatien, […]

Steuerliche Erleichterungen iZm der Hochwasserkatastrophe

Der nachfolgende Beitrag soll einen Überblick über steuerliche Maßnahmen und Vergünstigungen bringen, die anlässlich der aktuellen Hochwasserkatastrophe von Relevanz sein können.   Außergewöhnliche Belastung   Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden (wie zB Hochwasser-, Sturm-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden) können im Privatbereich ohne Kürzung um einen Selbstbehalt steuerlich als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden. Je nach Höhe des Einkommens werden[…..]

Termine

30.06.2013: Die Frist für den Antrag auf Erstattung von Vorsteuern 2012 im Drittland bzw für Drittlandsunternehmer in Österreich endet am 30.06.2013 (siehe Detail).   30.09.2013: Die Möglichkeit der Erstattung von Vorsteuern 2012 in EU-Mitgliedsländern via FinanzOnline endet am 30.09.2013 (siehe Detail). Einreichung der Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften beim Firmenbuch Zur Erinnerung: Grundsätzlich sind die Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften innerhalb von 9 Monaten nach dem Bilanzstichtag durch Einreichung in elektronischer Form beim Firmenbuch offen zu legen. Für Kapitalgesellschaften[…..]

Splitter

Anpassung der steuerlich relevanten Zinssätze ab 08.05.2013 Aufgrund der Senkung des Fixzinssatzes der EZB ergibt sich erstmalig ein negativer Basiszinssatz von minus 0,12 %. Da der Basiszinssatz als Ausgangsbasis für die Berechnung diverser gesetzlicher Zinssätze dient, kommt es zu einer entsprechenden Absenkung dieser Zinssätze. Diese Senkung des Basiszinssatzes führt zu einer entsprechenden Anpassung der Stundungs-, Aussetzungs-,  Anspruchs- bzw Berufungszinsen. Ab[…..]