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VwGH: Firmen-PKW und Werbungskosten iZm mit einer anderen Einkunftsquelle Die Frage, ob ein Steuerpflichtiger, der von seinem Dienstgeber einen Firmen-PKW auch zur Privatnutzung erhält und dafür einen Sachbezug versteuert, auch Werbungskosten geltend machen kann, wenn er mit dem überlassenen PKW betriebliche Fahrten im Zusammenhang mit einer anderen Einkunftsquelle unternimmt, bejaht der VwGH. Er bestätigt, dass […]

Wichtige Änderungen in der Gewerbeordnung

Mit der letzten Novelle zur Gewerbeordnung wurden einige für die Praxis durchaus bedeutsame Änderungen vorgenommen:   Aus Anlass einer Betriebsübernahme kann der Übernehmer beantragen, dass ihm eine Zusammenstellung der die Genehmigung der Betriebsanlage betreffenden Bescheideübermittelt wird. Der Antrag ist innerhalb von sechs Wochen nach Betriebsübernahme zu stellen. Innerhalb von sechs Wochen nach Übermittlung der Zusammenstellung kann der Übernehmer[…..]

Highlights aus dem EStR-Wartungserlass 2013

Mit dem beinahe 700 Seiten umfassenden EStR-Wartungserlass erfolgt insbesondere die umfangreiche Einarbeitung von Aussagen zur neuen Grundstücksbesteuerung. Weiters wurde der Erlass zur Besteuerung des Kapitalvermögens in die Richtlinien integriert.  Eine detaillierte Darstellung dieser Regelungen würden den Rahmen dieser Information sprengen. Folgende Punkte erscheinen hervorhebenswert: Aufgabe der „Einheitstheorie“ für Grundstücke Die steuerliche Behandlung von Grundstücken war in der Vergangenheit von der[…..]

Steuerliche Erleichterungen für Vereine

Im Rahmen der laufenden Richtlinienwartung 2013 sind folgende Punkte aus den Vereinsrichtlinien hervorzuheben: Die rückwirkend mit 01.01.2013 von € 7.300 auf € 10.000 angehobene Grenze für die Körperschaftsteuerpflicht für steuerpflichtige, erlaubte Tätigkeiten von gemeinnützigen Vereinen wurde eingearbeitet. Weiters können künftig bei allen Vereinsveranstaltungen pauschal 20 % des Umsatzes als Betriebsausgaben für Eigenleistungen abgezogen werden. Die Abgrenzung zwischen großem Vereinsfest(begünstigungsschädlicher Geschäftsbetrieb) und kleinem Vereinsfest als[…..]