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Sonstige Änderungen im EStG   Als Ausgleich für den Wegfall des Alleinverdienerabsetzbetrags seit 2011 für Steuerpflichtige ohne Kinder wurde der Pensionistenabsetzbetrag auf jährlich € 764 erhöht, wenn die jährlichen Pensionsbezüge nicht über € 19.930 liegen sowie die Einkünfte des (Ehe-)Partners sich auf höchstens € 2.200 belaufen. Im Zuge der Neuregelung der Pendlerförderung wurde auch beschlossen, dass […]

Highlights aus dem LStR-Wartungserlass 2012

Mit dem Wartungserlass 2012 wurden in die Lohnsteuerrichtlinien (LStR) 2002 die gesetzlichen Änderungen des Jahres 2012, die geänderte Sachbezugswerteverordnung und höchstgerichtliche Entscheidungen eingearbeitet. Sie sind bei Lohnsteuerprüfungen für vergangene Lohnzahlungszeiträume und auf offenen Veranlagungen anzuwenden, soweit nicht andere Bestimmungen in Gesetzen oder Verordnungen oder günstigere Regelungen in den LStR gegolten haben. Erschwerende Umstände bei begünstigter[…..]

Wann muss ich eine Steuererklärung für 2012 abgeben?

Der Termin für die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2012 (Pflichtveranlagung) ist grundsätzlich der 30.04.2013 (für Online-Erklärungen der 01.07.2013). Steuerpflichtige, die durch einen Steuerberater vertreten sind, haben es besonders gut: Für sie gilt für die Steuererklärungen 2012 grundsätzlich eine generelle Fristverlängerungmaximal bis 31.03.2014 bzw 30.04.2014, wobei zu beachten ist, dass für Steuernachzahlungen bzw –guthaben ab dem 01.10.2013 Anspruchszinsen zu bezahlen sind bzw gutgeschrieben werden. In den meisten Fällen[…..]

Termin 30.06.2013

Vorsteuervergütung für Drittlands-Unternehmer bis 30.06.2013 Ausländische Unternehmer, die ihren Sitz außerhalb der EU haben, können noch bis 30.06. 2013 einen Antrag auf Rückerstattung österreichischer Vorsteuern 2012 stellen. Der Antrag muss beimFinanzamt Graz-Stadt eingebracht werden (Formular U5 und bei erstmaliger Antragstellung Fragebogen Verf 18). Belege über die entrichtete Einfuhrumsatzsteuer und sämtliche Rechnungen sind im Original dem Antrag beizulegen. Auch im umgekehrten Fall, nämlich[…..]