VERWENDUNG VON KFZ MIT AUSLÄNDISCHEM KENNZEICHEN IN ÖSTERREICH

Erst jüngst wurden im Rahmen einer Schwerpunktaktion der Finanzverwaltung in Österreich verwendete Kfz mit ausländischem Kennzeichen dahingehend kontrolliert, ob sie aus kraftfahrrechtlicher Sicht im Inland zugelassen werden müssten und daher ua auch die Pflicht zur Entrichtung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) besteht.   Grundsätzlich unterliegt der NoVA die Lieferung und der innergemeinschaftliche Erwerb von Fahrzeugen, die bisher nicht zum Verkehr im Inland zugelassen waren. Der NoVA unterliegt […]

ÜBERGANG DER STEUERSCHULD: REINIGUNG VON BAUWERKEN AB 01.01.2011

Reinigungsleistungen werden – wie bereits bereichtet – seit 01.01.2011 in das Reverse Charge-System für Bauleistungen (Übergang der Umsatzsteuerschuld des Subunternehmers auf den auftraggebenden Bauunternehmer) einbezogen. Voraussetzung dafür ist, dass der Auftraggeber (= Leistungsempfänger = Kunde) selbst Bauunternehmer ist (also seinerseits mit der Erbringung von Bau- bzw. Reinigungsleistungen beauftragt ist oder üblicherweise selbst Bau- bzw. Reinigungsleistungen erbringt).   Zu den von der Neuregelung betroffenen Reinigungsleistungen zählt nach[…..]

SPLITTER

Kilometergeld auch für Fahrrad und Fußgänger Laut Entwurf zum Budgetbegleitgesetz 2011 sollte das Kilometergeld für mit dem Fahrrad oder zu Fuß zurückgelegte Wegstrecken ersatzlos gestrichen werden. In der endgültigen Beschlussfassung wurde aber von diesem ökologisch bedenklichem Vorhaben wieder Abstand genommen und ein einheitliches Kilometergeld von 0,38 €/ km für zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückgelegte[…..]

PAUSCHALIERUNGS-VO 2011 FÜR LAND- UND FORSTWIRTE

Von der Öffentlichkeit kaum bemerkt wurde im Windschatten des BBG 2011 für die nächsten fünf Jahre (2011–2016) eine neue Pauschalierungsverordnung für nicht buchführungspflichtige Land- und Forstwirte kundgemacht. Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe ohne besondere Rechtsform besteht (unverändert) Buchführungspflicht bei einem Einheitswert von über 150.000 € oder einem Umsatz von über 400.000 €. Eine Angleichung an die geltenden Buchführungsgrenzen für[…..]