SPLITTER

1. Niedrigere Maklerprovisionen für Mieter  Seit 01.09.2010 darf die für die Vermittlung von Mietverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser mit dem Mieter vereinbarte Provision oder sonstige Vergütung maximal 2 Bruttomonatsmieten betragen. Für bis zu 3 Jahre befristete Mietverträge ist die Provision mit einer Bruttomonatsmiete beschränkt. Vermittelt ein Hausverwalter eine Wohnung in einem von ihm verwalteten Haus, beträgt die Provision jeweils nur die Hälfte […]

TERMINE 30.09.2010

Vorsteuererstattung 2009 aus EU-Mitgliedstaaten Österreichische Unternehmer können Anträge auf Vorsteuerrückerstattung für sämtliche EU-Mitgliedstaaten in elektronischer Form über das eigene Finanzamt mittels FinanzOnline an den Erstattungsmitgliedstaat richten. Der Antrag auf Vorsteuererstattung für das Kalenderjahr 2009 ist bis spätestens 30.09.2010 einzubringen. Eine EU-Initiative sieht vor, dass diese Frist einmalig verlängert wird, allerdings bleibt die diesbezügliche Beschlussfassung abzuwarten. Sie gilt dann automatisch für alle Mitgliedstaaten. Herabsetzung[…..]

ÄRZTEGESETZNOVELLE ERMÖGLICHT GRÜNDUNG VON GRUPPENPRAXEN ALS GmbH

Die am 19.08.2010 in Kraft getretene 14. Ärztegesetznovelle enthält als für die Praxis wichtigste Neuerungen einerseits die Möglichkeit der Zusammenarbeit von Ärzten in der Rechtsform einer GmbH sowie andererseits die Verpflichtung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für alle freiberuflich tätigen Ärzte. Die Zusammenarbeit von freiberuflich tätigen Ärzten im Rahmen von Gruppenpraxen ist nunmehr – neben der schon bisher zulässigen Offenen[…..]

WELCHE STEUERBELASTUNGEN DROHEN IM HERBST 2010?

Alle reden davon, aber niemand weiß etwas Genaues, und selbst die Spitzen der Regierung wissen offensichtlich selbst noch nicht so ganz genau, welche Belastungen sie im Herbst 2010 zur Budgetsanierung in Form eines „Budgetbegleitgesetzes 2010“ den  österreichischen Steuerzahlern verordnen werden. Fix ist lediglich, dass in der zweiten Oktoberhälfte die Katze aus dem Sack gelassen wird und dass[…..]