Der Energiekostenzuschuss II ist für Unternehmen konzipiert, welche unter den derzeit hohen Energiekosten leiden. Dieser wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Einmalzahlung gewährt. Förderungsfähige Unternehmen in der Basisstufe (Stufe 1) und den Berechnungsstufen 2 und 5 sind bestehende Unternehmen mit Betriebsstätte in Österreich, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung gewerblich oder […]
Die Berechnungsstufen werden wie folgt eingeteilt: Stufe Fördergrenze pro Jahr in € Energie- intensität Förder- intensität Berechnungs- formel Verbrauchs- menge Energieart Basis-stufe 3.000 – 2 Mio (1.500 je Förderperiode) 0% 50% Förderung der Mehrkosten 100% Treibstoffe, Strom, Erdgas, Wärme/Kälte (inkl Fernwärme), Dampf, Heizöl, etc. 2 2 Mio – 4 Mio 0% 50% Förderung[…..]
Der förderfähige Zeitraum ist in zwei Phasen aufgeteilt: förderfähiger Zeitraum 1.1.2023 bis 30.6.2023 1.7.2023 bis 31.12.2023 Die Beantragung für beide Förderperioden startete am 9.11.2023 und endet spätestens am 7. Dezember 2023 (kann im Einzelfall jedoch auch kürzer sein). Die Abrechnung beider Perioden erfolgt zwischen 15. Februar 2024 und 6. Juni 2024 (kann jedoch auch kürzer[…..]
In sämtlichen Berechnungsstufen (auch in der Basisstufe, allerdings erst ab einer Zuschusshöhe von € 125.000) müssen die förderfähigen Unternehmen zusätzlich zu den oben dargestellten Voraussetzungen entweder ein negatives EBITDA oder ein um 40% geringeres EBITDA im Vergleich zur selben Periode aus dem Jahr 2021 nachweisen. In beiden Fällen ist die Förderung zusätzlich gedeckelt nämlich: Bei einem[…..]