Damit Sie keine Fristen und Termine des Inkrafttretens neuer Regelungen des BBG 2025 und des BMSG 2025 II zwischen Ende Juni und Ende September 2025 versäumen, empfiehlt es sich, einen Blick auf die folgende Übersicht zu werfen.
JUNI 2025
1.6.2025: Erhöhung des KV-Beitrags bei Pensionsbezügen von 5,1 % auf 6 %.
30.6.2025: Einreichung der Steuererklärungen 2024 via FinanzOnline ohne steuerliche Vertretung
30.6.2025: Vorsteuererstattung bei Drittlandsbezug
Ausländische Unternehmer, die ihren Sitz außerhalb der EU haben, können bis 30.6.2025 einen Antrag auf Rückerstattung österreichischer Vorsteuern 2024 stellen. Ebenso endet die Frist für die Vorsteuererstattung aus den Nicht-EU-Staaten Norwegen und Schweiz. Spätestens bis zum 30.6.2025 müssen die Anträge vollständig bei den jeweils zuständigen Behörden eingegangen sein. Dabei gilt es auf den Postweg für die in Papierform zu übermittelnden Anträge zu achten.
JULI 2025
1.7.2025: Erhöhung der festen Gebühren und der Eingabegebühren bei VwGH und VfGH.
1.7.2025: NoVA für Kfz zur Güterbeförderung bis zu 3,5 Tonnen entfällt.
1.7.2025: Kilometergeld für Motorräder und Fahrräder gesenkt auf € 0,25.
1.7.2025: Senkung der Beteiligungsschwelle auf 75 % bei Anteilsvereinigung und Gesellschafterwechsel.
1.7.2025: Erhöhung der GrESt-Bemessungsgrundlage (Gemeiner Wert) und des Steuersatzes (3,5 %) bei Immobiliengesellschaften.
SEPTEMBER 2025
1.9.2025: Verpflichtung zur Teilnahme an FinanzOnline auch für umsatzsteuerpflichtige Kleinunternehmer.
30.9.2025: Für die Erstattung von Vorsteuern des Jahres 2024 aus EU-Mitgliedstaaten endet die Frist am 30.9.2024.
30.9.2025: Frist für Offenlegung des Jahresabschlusses 31.12.2024
Für die Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 gilt immer noch die bekannte Neunmonatsfrist ab dem Bilanzstichtag für die Einreichung beim Firmenbuch.