Abgabenfreiheit von Coronaprämien für 2021

Kürzlich wurde im Nationalrat völlig überraschend die Abgabenfreiheit von Coronaprämien für 2021 beschlossen. Folgende Eckpunkte sind derzeit bekannt:

  • Prämien oder Bonuszahlungen an Arbeitnehmer, die aufgrund der Covid-19-Krise für das Kalenderjahr 2021 gewährt werden, sind bis zur Höhe von € 3.000,00 abgabenfrei.
  • Zur Wahrung der Abgabenfreiheit muss die Gewährung bis Februar 2022 erfolgen.
  • Die Abgabenfreiheit bezieht sich auf alle Lohnabgaben (Lohnsteuer, Sozialversicherung, Kommunalsteuer, DB und DZ).
  • Es muss sich um zusätzliche Zahlungen handeln, die ausschließlich im Hinblick auf die Coronakrise geleistet werden und üblicherweise bisher nicht gewährt wurden (also nicht anstatt bisher üblicher anderer Bezüge).
  • Die Coronaprämien sind nicht auf bestimmte Branchen und nicht auf systemrelevante Berufe beschränkt. Sie können auch für Zeiten von Kurzarbeit gewährt werden.
  • Die Coronaprämien können in Geld, aber auch in Form von Gutscheinen geleistet werden.

Für die Abrechnung bleibt uns aber nicht mehr viel Zeit:
Die Personalverrechnungen 12/2021 sind bereits abgeschlossen bzw. zumindest in Arbeit.
Falls Sie also beabsichtigen, Ihren Mitarbeiter/innen eine abgabenfreie Coronaprämie für 2021 zu gewähren und die Prämie noch in der laufenden Abrechnung 12/2021 enthalten sein soll, geben Sie uns bitte ehestmöglich die dementsprechenden Informationen (Namen der Mitarbeiter/innen und jeweilige Höhe der Prämie) bekannt. Vielen Dank!

Allenfalls können wir die Prämie auch im Jänner 2022 rückwirkend für den Dezember 2021 abrechnen.

Abgabenfreie Weihnachtsfeier-Ersatzgutscheine auch heuer wieder möglich
Wie schon im Dezember 2020 fallen auch heuer wieder viele betriebliche Weihnachtsfeiern auf-grund der staatlichen COVID-19-Maßnahmen aus. Aus diesem Grund wurde beschlossen, dass wie schon im Vorjahr eine temporäre Gutscheinregelung als Ersatz geschaffen werden soll: Arbeitgeber können demnach ihren Arbeitnehmern im Zeitraum 1. November 2021 bis 31. Jänner 2022 Gut-scheine im Wert von bis zu € 365,00 abgabenfrei schenken, falls der Freibetrag für die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen im Jahr 2021 noch nicht ausgeschöpft worden ist.
Zusätzlich steht der Freibetrag für Sachzuwendungen in Form von Geschenken im Ausmaß von jährlich 186,00 Euro zur Verfügung. Beitragsfrei können pro Arbeitnehmer somit maximal 551,00 Euro an Gutscheinen im Kalenderjahr ausgegeben werden.

Bei Rückfragen stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.

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