ÄNDERUNGEN BEI LOHNSTEUER UND SOZIALVERSICHERUNG

1. Fiktion einer Nettolohnvereinbarung
Bei Beschäftigungsverhältnissen gilt das ausbezahlte Entgelt ab 01.01.2011 immer als Nettoentgelt und muss daher für die Berechnung der allenfalls anlässlich einer Lohnabgabenprüfung nachzuzahlenden Lohnabgaben auf ein entsprechend höheres Bruttoentgelt hochgerechnet werden. Wird bei Beschäftigung einer Person im Rahmen eines Werkvertrages das Beschäftigungsverhältnis anlässlich einer Prüfung als Dienstverhältnis eingestuft, so wird eine Nettolohnvereinbarung allerdings dann nicht angenommen, wenn für die erhaltenen Bezüge im Hinblick auf die ursprüngliche rechtliche Einstufung als Werkvertrag die gesetzlichen Meldepflichten gegenüber der Finanzbehörde und der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft erfüllt wurden. Um die Nettolohnfiktion bei bestehenden Werkverträgen auszuschließen, sollten Unternehmer daher bei allen bestehenden Werkverträgen mit Einzelpersonen überprüfen, ob diese ihre Meldeverpflichtungen gegenüber der Finanzbehörde und der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft erfüllt haben.

 

2. Neuregelung der Auslandsmontage
Als Reaktion auf die Aufhebung der Lohnsteuerbefreiung für bestimmte begünstigte Auslandstätigkeiten (zB Bauausführungen, Montagen etc.) mit Ablauf des Jahres 2010 durch den VfGH soll nunmehr mit dem BBG 2011 eine auf 2 Jahre befristete Übergangsregelung eingeführt werden. Im Kalenderjahr 2011 bzw. 2012 sollen noch 66 % bzw. 33 % der Bezüge für derartige begünstigte Auslandstätigkeiten steuerfrei bleiben. Die Befreiungsbestimmung wurde auf Arbeitgeber in der EU, EWR und Schweiz bzw. Drittstaaten-Arbeitgeber mit Betriebsstätten in diesen Ländern ausgeweitet.

 

3. Lohnnebenkosten für freie Dienstnehmer
Seit 01.01.2010 unterliegen freie Dienstverhältnisse auch den Lohnnebenkosten (insbesondere Kommunalsteuer und DB-FLAF) von rund 8 %. Zur Bemessungsgrundlage zählen neben der Tätigkeitsvergütung und sonstigen Vergütungen auch Auslagenersätze und Fahrtkostenvergütungen. In einer Information des BMF zum Kommunalsteuergesetz wurde nun klargestellt, dass belegmäßig nachgewiesene Aufwendungen für Reisetickets bzw. Nächtigungsmöglichkeiten in Zusammenhang mit einer beruflichen Reise nicht kommunalsteuerpflichtig (und damit wohl auch nicht DB-FLAF-pflichtig) sind. Diese klarstellende Regelung gilt auch für wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer.

 

4. Verteuerungen der Sozialversicherung durch das BBG 2011
– Anstatt der ursprünglich vorgesehenen schrittweisen Anhebung der GSVG- und BSVG-Pensionsversicherungsbeiträge wird die gesamte Erhöhung schon ab 01.01.2011 in Kraft treten. Damit beträgt der PV-Beitrag im GSVG ab 2011 17,5 % und im BSVG 15,25 %.
– Mit Beginn des Jahres 2011 sollen die Verzugszinsen im ASVG und GSVG deutlich angehoben werden, da eine neue Berechnungsgrundlage gilt (Basiszinssatz plus 8 %), was derzeit eine Verzinsung von 8,38 % ergibt.

 

5. Aktuelle Sozialversicherungswerte 2011
Im Folgenden finden Sie die wichtigsten SV-Werte für das Jahr 2011. Eine ausführliche Übersichtstabelle erscheint wie bisher in der 1. Ausgabe des Newsletters 2011.