Änderungen im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht

1. Mitversicherung von LebensgefährtInnen

Seit 01.08.2009 haben sowohl gleich- als auch anders geschlechtliche LebensgefährtInnen die Möglichkeit, als Angehörige in die Krankenversicherung einbezogen zu werden, wenn

  • sie seit mindestens 10 Monaten mit dem/der Versicherten in Hausgemeinschaft leben,
  • ihm/ihr seit dieser Zeit unentgeltlich den Haushalt führen und
  • kein arbeitsfähiger Ehegatte im gemeinsamen Haushalt lebt.

 

2. Achtung Bauwirtschaft: Neue Maßnahmen gegen Sozialbetrug im Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz

Mit der jüngsten Novelle zum Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) soll sozialbetrügerisches Verhalten im Baugewerbe erschwert werden. Die Kernpunkte der Novelle sind:

  • Der Bauarbeiter erwirbt seit 01.10.2009 nur mehr dann einen Urlaubs- und Abfertigungsanspruch für Beschäftigungszeiten, die länger als acht Wochen zurückliegen, wenn im Zeitpunkt der Geltendmachung gegenüber der Bauarbeiterurlaubskasse (BUAK) vom Arbeitgeber die BUAG-Zuschläge entrichtet wurden.
  • Neustrukturierung der Direktauszahlung der Urlaubsentgelte an die Arbeitnehmer (ab 01.04.2010).
  • Verstärkte Kontrollmöglichkeiten durch Organe der BUAK (Bucheinsichtsrecht, Baustellenkontrolle) seit 01.08.2009.
  • Automationsunterstützte Direktabfragemöglichkeiten der BUAK beim IESG-Abfrage-Programm und bei der vom BMF geführten KIAB-Datenbank zum Zweck der Sozialbetrugsbekämpfung (seit 01.08.2009).
  • Einführung eines pauschalen Kostenersatzes für den Fall der Verletzung von Meldepflichten durch den Arbeitgeber in Höhe von 800 € für jeden Prüfeinsatz (seit 01.08.2009).
  • Einführung eines pauschalen Kostenersatzes für jeden von der Verletzung der Meldepflicht betroffenen Arbeitnehmer in Höhe von 500 € (seit 01.08.2009).
  • Überarbeitung des Katalogs der Verstöße und Verschärfung der Verwaltungsstrafen seit 01.08.2009.