Checklisten Steuertipps zum Jahresende 2012

Alle Jahre wieder empfiehlt es sich, rechtzeitig vor dem Jahresende einen Steuer-Check zu machen: Wurden auch alle Möglichkeiten legaler steuerlicher Gestaltungen wirklich genutzt und nichts übersehen? Was ist vor dem Jahreswechsel noch unbedingt zu erledigen? Denn am 32. Dezember ist es jedenfalls zu spät!


STEUERTIPPS FÜR UNTERNEHMER

1. Steueroptimale Verlustverwertung bei Kapitalgesellschaften durch Gruppenbesteuerung
2. Gewinnfreibetrag
3. Spenden aus dem Betriebsvermögen
4. Forschungsprämie
5. Bildungsfreibetrag (BFB) oder Bildungsprämie
6. Wertpapierdeckung für Pensionsrückstellung
7. Abfertigung ALT
8. Umsatzgrenze für Kleinunternehmer
9. Ende der Aufbewahrungspflicht für Bücher und Aufzeichnungen aus 2005
10. GSVG-Befreiung für „Kleinstunternehmer“ bis 31.12.2012 beantragen
11. Zuschuss zur Entgeltfortzahlung an Dienstnehmer für KMUs
12. Antrag auf Energieabgabenvergütung für 2007 stellen
13. Umgründungen noch bis 31.12.2012 beschließen und Eintragung beim Firmenbuch anmelden

 

STEUERTIPPS FÜR ARBEITGEBER & MITARBEITER

1. Optimale Ausnutzung des Jahressechstels mit 6 % Lohnsteuer
2. Prämien für Diensterfindungen und Verbesserungsvorschläge mit 6 % Lohnsteuer
3. Zukunftssicherung für Dienstnehmer bis 300 € steuerfrei
4. Mitarbeiterbeteiligung bis 1.460 € steuerfrei
5. Weihnachtsgeschenke bis maximal 186 € steuerfrei
6. Betriebsveranstaltungen (zB Weihnachtsfeiern) bis 365 € pro Arbeitnehmer steuerfrei
7. Kinderbetreuungskosten: 500 € Zuschuss des Arbeitgebers steuerfrei
8. Steuerfreier Werksverkehr „Jobticket“

 

STEUERTIPPS FÜR ARBEITNEHMER

1. Rückerstattung von Kranken-, Arbeitslosen- und Pensionsversicherungsbeiträgen 2009 bei Mehrfachversicherung bis Ende 2012
2. Werbungskosten noch vor dem 31.12.2012 bezahlen
3. Aufrollung der Lohnsteuerberechnung 2012 beim Arbeitgeber anregen
4. Arbeitnehmerveranlagung 2007 sowie Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer des Jahres 2007 beantragen

 

STEUERTIPPS FÜR ALLE STEUERPFLICHTIGEN

1. Sonderausgaben bis maximal 2.920 € (Topf-Sonderausgaben) noch bis Ende 2012 bezahlen
2. Sonderausgaben ohne Höchstbetrag
3. Renten, Steuerberatungskosten und Kirchenbeitrag
4. Spenden als Sonderausgaben
5. Spenden von Privatstiftungen
6. Außergewöhnliche Belastungen noch 2012 bezahlen
7. Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzbar
8. Spekulationsverluste realisieren