Editorial

Anfang März wird alljährlich die Arbeitnehmerveranlagung des Vorjahres in Angriff genommen. Wir geben Ihnen dazu eine Zusammenfassung mit besonderem Blick auf die Änderungen des Jahres 2022. Über den aktuellen Stand zum Energiekostenzuschuss I und II sowie zum neuen Energiekostenpauschale informieren wir im nächsten Beitrag. Medial bereits diskutiert wurde die Erhöhung der Mietzins-Richtwerte ab 1.4.2023 und das ab 1.7.2023 geltende Bestellerprinzip bei Maklerprovisionen. Im Rahmen unserer „Splitter“ informieren wir Sie über die Kryptowährungsverordnung, das Ende der öffentlichen Einsicht in das WiEReG-Register und die neuerlich erhöhten Steuerzinssätze. Für die Praxis relevante aktuelle höchstgerichtliche Entscheidungen sowie eine Übersicht der wichtigsten steuerlichen Termine für die Monate April bis Juni 2023 runden diese Ausgabe ab.

Wir wünschen ein interessantes Lesevergnügen und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

LEAVE REPLY