Gebührenbefreiung für Patente und Gebrauchsmuster

Geänderte Gebühren seit 1. Jänner 2010
Mit 1. Jänner 2010 trat mit der Innovationsschutznovelle eine Änderung des Patentamtsgebührengesetzes (PAG) in Kraft. Es sollen speziell junge und noch nicht am Markt getestete Erfindungen entlastet werden. Bei Patentenwerden die ersten fünf Jahre, bei Gebrauchsmustern die ersten drei Jahre frei von Jahresgebühren gestellt.
Eine Neuregelung im Markenschutzgesetz ist die Einführung des innerhalb der EU und auch international üblichen Markenwiderspruchsverfahrensinnerhalb von 3 Monaten ab dem Tag der Veröffentlichung der Registrierung.
Nachfolgend sind die wesentlichen Änderungen kurz beschrieben:
  • Patent:
Die ersten 5 Jahre sind frei von Jahresgebühren, dann folgt ein nahezu linearer Anstieg der Jahresgebühren von EUR 100,- im fünften Jahr auf EUR 1.700,- im zwanzigsten Jahr.
O Zusammenfassung verschiedener Einzelgebühren bei der Anmeldung in eine gleich hohe Pauschalgebühr. Die Gesamtkosten der Anmeldung und Veröffentlichung eines Patentes mit bis zu 10 Ansprüchen beim österreichischen Patentamt betragen unverändert EUR 380,- zuzüglich einer Schriftengebühr von mindestens EUR 43,60.
  • Gebrauchsmuster:
Die ersten 3 Jahre sind frei von Jahresgebühren, dann folgt ein linearer Anstieg der Jahresgebühren von EUR 50,- im vierten Jahr auf
EUR 450,- im zehnten Jahr. Anstelle der Jahresgebühren können auch Pauschalgebühren für das 4. bis 6. Jahr von EUR 360,- und für das 7. bis 10. Jahr von EUR 1.350,- entrichtet werden.
O Die Gesamtkosten der Anmeldung und Veröffentlichung eines Gebrauchsmusters mit bis zu 10 Ansprüchen beim österreichischen Patentamt bleiben unverändert bei EUR 180,- zuzüglich einer Schriftengebühr von mindestens EUR 43,60.
  • Marke (für Anmeldungen nach dem 1.1.2010):
O Möglichkeit des Markenwiderspruchsverfahren ab 1. Juli 2010: Dieses rasche und vor allem kostengünstige Verfahren soll vor allem die Rechte der Inhaber eingetragener Marken stärken und die Durchsetzung der Rechte erleichtern. Innerhalb von 3 Monaten ab der Veröffentlichung einer verwechslungsfähigen Marke (österreichische Marke oder internationale Registrierung) kann der Inhaber eines prioritätsälteren Rechts Widerspruch erheben. Die Widerspruchsgebühr beträgt EUR 150,-.
O Unterbleibt die Registrierung einer Marke (z.B.: wegen mangelnder Unterscheidungskraft oder beschreibender Angaben), so kostet der Anmeldeversuch EUR 200,-.