Inflationsanpassung für 2024

Die inflationsangepassten Beträge für 2024 sind im Vergleich zu 2023 um 6,6% höher. Dies entspricht 2/3 der Inflationsrate zwischen Juli 2022 und Juni 2023. Laut der Regierungsvorlage zum Progressionsabgeltungsgesetz 2024 werden – zur Berücksichtigung des weiteren Drittels – zudem ua die ersten vier Progressionsstufen angepasst.

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Die inflationsangepasste Einkommensteuer wird daher ab 1.1.2024 betragen:

20232024
EinkommenSteuersatzEinkommenSteuersatz
für die ersten € 11.6930%für die ersten € 12.8160%
€11.693 bis € 19.13420%€ 12.816 bis € 20.81820%
€ 19.134 bis € 32.07530%€ 20.818 bis € 34.51330%
€ 32.075 bis € 62.08041%€ 34.513 bis € 66.61240%
€ 62.080 bis € 93.12048%€ 66.612 bis € 99.26648%
€ 93.120 bis € 1 Mio50%€ 99.266 bis € 1 Mio50%

Ebenfalls angepasst werden ua folgende Beträge:

  • Alleinverdiener/-erzieherabsetzbetrag mit 1 Kind € 572 (€ 520), mit 2 Kindern € 774 (€ 704) und für jedes weitere Kind € 255 (€ 232);
  • Verkehrsabsetzbetrag € 463 (€ 421), erhöhter VA bei Anspruch auf Pendlerpauschale bis € 798 (€ 726), Zuschlag zum VA bis € 752 (€ 684) jeweils mit Einschleifregelung;
  • Pensionistenabsetzbetrag (Grundbetrag) € 954 und erhöhter PAB € 1.405, jeweils mit Einschleifregelung;
  • Unterhaltsabsetzbetrag € 420 jährlich (€ 372);
  • Angepasst wird auch die Erstattung des Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrages sowie die SV-Rückerstattung und der SV-Bonus;
  • Veranlagungsgrenze bei Einkommen ohne lohnsteuerpflichtige Einkünfte wird erhöht auf € 12.816 (€ 11.693);

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