Neuer Richtwertmietzins ab 01.04.2012

Die Richtwerte für Mieten werden alle zwei Jahre neu festgesetzt. Die Erhöhung bemisst sich an der Steigerung der Verbraucherpreise. Mit 01.04.2012 wurden die Richtwerte nach zwei Jahren nun wieder angehoben und betragen seither wie folgt (in € je m² Nutzfläche):

 

Bundesland Richtwert alt Richtwert neu
Burgenland 4,47 4,70
Kärnten 5,74 6,03
Niederösterreich 5,03 5,29
Oberösterreich 5,31 5,58
Salzburg 6,78 7,12
Steiermark 6,76 7,11
Tirol 5,99 6,29
Vorarlberg 7,53 7,92
Wien 4,91 5,16

 

Für bestehende Mietverträge wirkte die Erhöhung frühestens ab 01.05.2012, wenn das Erhöhungsbegehren des Vermieters zumindest 14 Tage vor dem Zinstermin beim Mieter eingelangt ist.