Sonderklienteninfo – Steuerreform 2015/2016

Erhöhung der Immobilienertragsteuer

Die Immobilienertragsteuer, die bei Verkauf von Grundstücken anfällt, soll von 25 % auf 30 % erhöht werden. Die in den Reformpapieren erwähnte Verbreiterung der Bemessungsgrundlage soll sich auf Abschaffung des Inflationsabschlages beziehen, der derzeit bei Ver¬kauf von Neuvermögen, ab dem 11. Besitzjahr mit 2 % pa (maximal 50 %) angesetzt werden kann.

Sonstige Massnahmen

– Erhöhung der Sozialversicherungs-Höchstbeitragsgrundlagen um 190 Euro auf 4.840 Euro (davon entfallen auf die laufende jährliche Erhöhung: 90 Euro, der außerordentliche Erhöhungsbetrag beläuft sich auf 100 Euro).

– Streichung der sogenannten Topfsonderaus­gaben für neu abgeschlossene Verträge. Diese umfassen Beiträge zur freiwilligen Kranken-, Unfall-, Pensions- und Lebensver­sicherung sowie Ausgaben zur Wohnraum­- schaffung und – sanierung). Zahlungen für bestehende Verträge sollen noch in den nächsten fünf Jahren abgesetzt werden können.

– Die Gebäudeabschreibung soll eingeschränkt werden. Einerseits soll ein einheitlicher Abschreibungssatz von 2,5 % (auch für Vermietungseinkünfte) eingeführt werden. Andererseits soll der Zeitraum für Absetzung von Instandsetzungskosten verlängert und der nicht abschreibbare Grund-anteil erhöht werden.

– Der Sachbezug von Dienstautos mit einem CO2 Ausstoß von zumindest 120 g/km soll von 1,5 % auf 2 % der Anschaffungskosten erhöht werden. Damit wird der Sachbezug in der höchsten Stufe (Anschaffungskosten von € 48.000) künftig € 960 statt bisher € 720 betragen. Die Privatnutzung von Dienstautos mit Elektromotoren soll hingegen künftig steuerfrei sein.

– Die Verlustverrechnung bei atypisch stillen Beteiligungen soll auf die Höhe der Einlage begrenzt werden.

– Die KEST-freie Einlagenrückgewähr soll eingeschränkt werden (vermutlich durch eine gesetzlich festgelegte Reihenfolge, dass immer zuerst die KEST-pflichtigen Gewinne ausgeschüttet werden müssen).

– Der Bildungsfreibetrag bzw die Bildungs-prämie wird gestrichen.

– Für ausgewählte Gruppen (zB. lebende Tiere, Tierfutter, Saatgut, Pflanzen, Holz, Jugend-betreuung, Luftverkehr, Bäder, Museen, kulturelle Dienstleistungen, Filmvorführung, Hotelnächtigungen soll der 10 %ige Umsatzsteuersatz auf 13 % erhöht werden.

Betrugsbekämpfung

Als Maßnahme zur Betrugsbekämpfung ist einerseits die Einführung einer Registrierkassenpflicht (ab einem Nettoumsatz von € 15.000) verbunden mit einer Belegerteilungspflicht geplant. Weiters soll das Bankgeheimnis für Unternehmen entfallen. Betriebsprüfer sollen dann bestehende Kontenverbindungen über ein zentrales Bankkontenregister abfragen können. Im Baubereich soll zwischen Unternehmern ein Barzahlungsverbot eingeführt werden.