Steuerreform 2009 Was bringt sie wirklich?

Steuerreform 2009

Was bringt sie wirklich?

 

Für UnternehmerInnen bringen die im März 2009 beschlossenen Steuer- und Konjunkturpakete vor allem durch Tarifentlastung bei der Einkommensteuer, durch vorzeitige Abschreibung und den Gewinnfreibetrag eine maßgebliche Erleichterung.

 

Tarifentlastung ab 1.1.2009
Ab 1.1.2009 gelten neue, abgesenkte Tarife für die Einkommensteuer. Von dieser Tarifentlastung profitieren alle Einkommensteuerzahler, also sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in Höhe von gesamt 2,3 Mrd. Euro. Ca. 150 Mio. Euro entfallen davon auf Unternehmer.

 

TIPP für Unternehmer: 
Beantragen Sie eine Herabsetzung Ihrer Steuervorauszahlung für 2009 beim Finanzamt, wenn Sie voraussichtlich im Jahr 2009 weniger Einkommensteuer zahlen werden!

Brutto-Monats-
bezug in Euro*
Steuerersparnis
pro Jahr in Euro
1.000 0
1.500 449
2.000 539
2.500 629
3.000 656
3.500 675
4.000 694
4.500 717
5.000 746
5.500 1.153
ab ca. 5800 1.350
* vor Abzug SV-Beiträge


Durch die rückwirkende Veränderung der Einkommensteuertarife ändert sich auch die vom Arbeitgeber einzubehaltende Lohnsteuer rückwirkend ab 1.1.2009. Die dadurch (seit Jänner 2009) zuviel einbehaltene Lohnsteuer ist sobald wie möglich, jedoch bis spätestens 30.6.2009 aufzurollen. Sofern der Arbeitgeber die technischen und organisatorischen Möglichkeiten hat und das Dienstverhältnis noch aufrecht ist, wird er daher die Lohnsteuer seiner Dienstnehmer für die Zeiträume ab 1.1.2009 neu berechnen müssen.

 
Jahreseinkommen in Euro* Grenzsteuersatz
NEU
BISHER NEU BISHER
bis 11.000 bis 10.000 0 % 0 %
11 – 25.000 10 – 25.000 36,5 % 38,3 %
25 – 60.000 25 – 51.000 43,2 % 43,6 %
ab 60.000 ab 51.000 50,0 % 50,0 %
Sie ersparen sich mit dem neuen Tarif pro Jahr je nach Bruttoeinkommen bis zu 1.350 Euro.

 

Vorzeitige Abschreibung in Höhe von 30 %
Zur Unterstützung von Investitionen besteht für Wirtschaftsgüter, die im Kalenderjahr 2009 oder 2010 angeschafft oder hergestellt werden, die Möglichkeit einer vorzeigen Absetzung für Abnutzung. Für Grund und Boden bzw. für Gebäude steht keine vorzeitige Absetzung für Abnutzung zu. Bei Pkws und Kombis soll nur bei Nutzung als Fahrschulkraftfahrzeuge oder für Zwecke der gewerblichen Personenbeförderung die Möglichkeit einer vorzeitigen Absetzung für Abnutzung bestehen. Die vorzeitige Abschreibung ermöglicht eine höhere Abschreibung (30 %) am Beginn. Durch den Stundungseffekt ergibt sich eine Steuerersparnis.
Beispiel: Anschaffung einer Maschine um 10.000 Euro im Juli 2009, Nutzungsdauer 5 Jahre

Steuerreform09 - jpg
Gewinnfreibetrag ab 2010
Insbesondere kleine Unternehmen profitieren vom Grundfreibetrag bis zu Gewinnen von 30.000 Euro. Bei Gewinnen bis zu 30.000 Euro wird der Freibetrag bei der Steuererklärung automatisch in Abzug gebracht und ist nicht an Investitionen gebunden. Der Kleinunternehmer erfährt eine sofortige Entlastung bei der Steuererklärung.

Jener Gewinnanteil über 30.000 Euro ist wie bei der alten Regelung des Unternehmerfreibetrages an Investitionen geknüpft. Allerdings gibt es auch hier eine Verbesserung, da wie beim Grundfreibetrag nun 13 % des Gewinnes als Freibetrag (zuvor 10 %) geltend gemacht werden können.

 

Quelle: Vorsprung, WKOÖ 01/09