TERMINÜBERSICHT FÜR DIE STEUERERKLÄRUNGEN 2010

Der Termin für die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2010 (Pflichtveranlagung) ist grundsätzlich der 30.04.2011 (für Online-Erklärungen 30.06.2011). Steuerpflichtige, die durch einen Steuerberater vertreten sind, haben es besonders gut: Für sie gilt – wenn die Steuererklärungen 2009 vom Steuerberater elektronisch eingereicht wurden – grundsätzlich eine generelle Fristverlängerung für die Steuererklärungen 2010 maximal bis 31.03. bzw 30.04.2012, wobei zu beachten ist, dass Steuernachzahlungen bzw –guthaben ab dem 30.09.2011 im Wege der Anspruchsverzinsung verzinst werden.

In allen übrigen Fällen der Arbeitnehmerveranlagung gilt wie bisher eine Fristverlängerung bis 30.09.2011. Folgende Übersicht soll Ihnen Klarheit verschaffen:

Im Einkommen sind keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte enthalten – „normale“ Veranlagung

 

Grund zur Abgabe der Steuererklärung Formular abzugeben bis
 in Papierform elektronisch
Steuerpflichtiges Einkommen > 12.000 € E 1 30.04.2011 30.06.2011
Steuerpflichtiges Einkommen < 12.000 €, besteht aber aus betrieblichen Einkünften mit Bilanzierung E 1 30.04.2011 30.06.2011
In Einkünften sind ausländische Kapitalerträge (Sondersteuersatz 25 %) enthalten E 1 30.04.2011 30.06.2011

 

Im Einkommen sind auch lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten und das Gesamteinkommen beträgt mehr als 12.000 € – Arbeitnehmerveranlagung

Grund zur Abgabe der Steuererklärung Formular abzugeben bis
in Papierform elektronisch
(Nicht lohnsteuerpflichtige) Nebeneinkünfte > 730 € E1 30.04.2011  30.06.2011
Zumindest zeitweise gleichzeitiger Bezug von getrennt versteuerten Bezügen (Gehalt, Pension) von 2 oder mehreren Arbeitgebern L1 30.09.2011  30.09.2011
Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag wurde zu Unrecht berücksichtigt oder Abgabe unrichter Erklärungen gegenüber Arbeitgeber betreffend Pendlerpauschale bzw betreffend steuerfreie Arbeitgeber-Zuschüsse zu Kinderbetreuungskosten L1 30.09.2011  30.09.2011
Krankengeld, Bezug aus Dienstleistungsscheck, Entschädigung für Truppenübungen, beantragte Rückzahlung von SV-Pflichtbeiträgen L1 Aufforderung durch Finanzamt
Freibetragsbescheid wurde berücksichtigt, tatsächliche Ausgaben sind aber geringer L1 Aufforderung durch Finanzamt
Freiwillige Steuererklärung L1/E1 bis Ende 2015
Antrag auf Kinderfreibetrag, Unterhaltsabsetzbetrag und Kinderbetreuungskosten L1k bis Ende 2015